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Pflegehilfsmittel­pauschale: So beantragen Sie die Unterstützung

Neben den Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind es oft die Kleinigkeiten des Alltags, die zur finanziellen Belastung werden. Mit der Pflegehilfsmittelpauschale hält die Pflegekasse einen entlastenden Betrag von aktuell € 42 monatlich für Sie bereit, um diese Begleitkosten zu decken. Unser Artikel zeigt Ihnen, wer diesen Betrag beantragen kann und wie dies Schritt für Schritt gelingt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pauschale dient bei Pflegebedürftigen zur Deckung von Kosten für alltägliche Hilfsmittel, z. B. Einmalhandschuhe oder Bettauflagen.
  • Die Beantragung des Pauschalbetrags von aktuell € 42 steht allen Pflegebedürftigen zu, unabhängig vom ermittelten Pflegegrad.
  • Die Hilfsmittelpauschale lässt sich formlos bei der Pflegekasse beantragen, oft reichen die Quittungen und Rechnungen hierfür aus.

Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale?

Bei der Pflegehilfsmittelpauschale handelt es sich um einen finanziellen Entlastungsbetrag, der neben dem gewährten Pflegegeld oder der Abrechnung von Sachleistungen beansprucht werden kann. Mit dem festen Betrag in Höhe von € 42 sollen die Kosten alltäglicher Pflegehilfsmittel abgedeckt werden. Hierzu zählen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und weitere Hilfsmittel, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Bewältigung des Pflegealltags weiterhelfen.


Wer hat einen Anspruch auf die Pauschale?

Grundsätzlich steht jedem und jeder Pflegebedürftigen der Pauschalbetrag von aktuell € 42 monatlich zu. Vorausgesetzt wird, dass wenigstens Pflegegrad 1 festgestellt wurde und die Pflegekasse entsprechende Leistungen erbringt. Außerdem muss eine ambulante Pflege gegeben sein, da bei einer stationären Unterbringung die Hilfsmittel durch die entsprechende Einrichtung gestellt und finanziert werden.

Die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale kann durch Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen erfolgen. Gerade bei einem höheren Pflegegrad wird die eigenständige Antragstellung schwierig, so dass eine Unterstützung durch Familie oder Freunde sinnvoll ist.


Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Hilfsmittelpauschale

Das Beantragen des Pauschalbetrags bei der Pflegekasse der Deutschen Pflegeversicherung ist einfach und in nur wenigen Schritten möglich:

  1. Prüfen Sie die Voraussetzungen, ob Ihnen der Zusatzbetrag für Hilfsmittel zusteht. Bei einer Pflege im häuslichen Umfeld mit einem Bescheid über mindestens Pflegegrad 1 sind die Voraussetzungen erfüllt. Eine ärztliche Verordnung bzw. ein Rezept können bei der Antragstellung sinnvoll sein, sind jedoch nicht zwingend notwendig.
  2. Nehmen Sie einfach und formlos Kontakt zur Pflegekasse auf, z. B. per Brief, E-Mail oder über das Telefon.
  3. Auf der Webseite der Pflegekasse können Sie anstelle des zweiten Schritts auch die „Anlage 4 Pflegehilfsmittel“ ausfüllen, die nur wenige Informationen benötigt.
  4. Warten Sie die Genehmigung seitens der Pflegekasse ab. Ist diese erfolgt, kann es zu einer Abrechnung Ihrer zukünftigen Pflegehilfsmittel kommen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Wurde Ihrem Antrag stattgegeben, können Sie alle Rechnungen und Quittungen für Hilfsmittel sammeln. Diese reichen Sie einzeln oder gesammelt bei der Pflegekasse ein und die Deutsche Pflegeversicherung erstattet Ihnen die Kosten, sofern es sich um Hilfsmittel im Sinne des Gesetzgebers handelt.

Pflegebedürftige können Sicherheit über den Bezug der Pflegehilfsmittel gewinnen, indem sie Hilfsmittelpakete bestimmter Anbieter mit einer Direktabrechnung beziehen. Diese rechnen als Partner direkt mit der Pflegekasse ab und sorgen für eine monatlich pünktliche Lieferung aller Pflegehilfsmittel. Dies ist für Pflegebedürftige besonders bequem und erspart das Sammeln und Versenden der Quittungen.


Unser Fazit

Mit der Pflegehilfsmittelpauschale sichern sich Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad eine kleine, aber lohnenswerte Entlastung ab dem ersten Pflegegrad. In unserer Park-Apotheke in Münster erwarten Sie zahlreiche Hilfsmittel und eine umfassende Beratung, damit Sie in jeder Pflegesituation Sicherheit gewinnen und gut beraten sind!