Title: Pflegehilfsmittel&shy;pauschale: So beantragen Sie die Unterstützung
Author: RegioHelden
Published: 24. Juli 2025
Last modified: 19. März 2026

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# Pflegehilfsmittel­pauschale: So beantragen Sie die Unterstützung

 Veröffentlicht am 24. Juli 202519. März 2026

Neben den Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind es oft die **Kleinigkeiten
des Alltags**, die zur finanziellen Belastung werden. Mit der Pflegehilfsmittelpauschale
hält die Pflegekasse einen entlastenden Betrag von **aktuell € 42 monatlich** für
Sie bereit, um diese Begleitkosten zu decken. Unser Artikel zeigt Ihnen, wer diesen
Betrag beantragen kann und wie dies Schritt für Schritt gelingt.

Fabio Balbi – stock.adobe.com

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.park-apotheke-muenster.de/blog/pflegehilfsmittelpauschale-beantragen/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale?](https://www.park-apotheke-muenster.de/blog/pflegehilfsmittelpauschale-beantragen/?output_format=md#was-ist-die-pflegehilfsmittelpauschale)
 3. [Wer hat einen Anspruch auf die Pauschale?](https://www.park-apotheke-muenster.de/blog/pflegehilfsmittelpauschale-beantragen/?output_format=md#wer-hat-einen-anspruch-auf-die-pauschale)
 4. [Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Hilfsmittelpauschale](https://www.park-apotheke-muenster.de/blog/pflegehilfsmittelpauschale-beantragen/?output_format=md#schritt-fuer-schritt-so-beantragen-sie-die-hilfsmittelpauschale)
 5. [Wie funktioniert die Abrechnung?](https://www.park-apotheke-muenster.de/blog/pflegehilfsmittelpauschale-beantragen/?output_format=md#wie-funktioniert-die-abrechnung)
 6. [Unser Fazit](https://www.park-apotheke-muenster.de/blog/pflegehilfsmittelpauschale-beantragen/?output_format=md#unser-fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Pauschale dient bei Pflegebedürftigen zur Deckung von Kosten für alltägliche
   Hilfsmittel, z. B. Einmalhandschuhe oder Bettauflagen.
 * Die Beantragung des Pauschalbetrags von aktuell € 42 steht allen Pflegebedürftigen
   zu, unabhängig vom ermittelten Pflegegrad.
 * Die Hilfsmittelpauschale lässt sich formlos bei der Pflegekasse beantragen, oft
   reichen die Quittungen und Rechnungen hierfür aus.

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## Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale?

Bei der Pflegehilfsmittelpauschale handelt es sich um einen finanziellen Entlastungsbetrag,
der **neben dem gewährten Pflegegeld** oder der Abrechnung von Sachleistungen beansprucht
werden kann. Mit dem festen Betrag in Höhe von € 42 sollen die Kosten alltäglicher
[Pflegehilfsmittel](https://www.park-apotheke-muenster.de/pflegehilfsmittel/?output_format=md)
abgedeckt werden. Hierzu zählen **Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und weitere
Hilfsmittel**, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Bewältigung des
Pflegealltags weiterhelfen.

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## Wer hat einen Anspruch auf die Pauschale?

Grundsätzlich steht **jedem und jeder Pflegebedürftigen** der Pauschalbetrag von
aktuell € 42 monatlich zu. Vorausgesetzt wird, dass wenigstens Pflegegrad 1 festgestellt
wurde und die Pflegekasse entsprechende Leistungen erbringt. Außerdem muss eine **
ambulante Pflege** gegeben sein, da bei einer stationären Unterbringung die Hilfsmittel
durch die entsprechende Einrichtung gestellt und finanziert werden.

Die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale kann durch **Pflegebedürftige oder
ihre Angehörigen** erfolgen. Gerade bei einem höheren Pflegegrad wird die eigenständige
Antragstellung schwierig, so dass eine Unterstützung durch Familie oder Freunde 
sinnvoll ist.

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## Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Hilfsmittelpauschale

Das Beantragen des Pauschalbetrags bei der Pflegekasse der Deutschen Pflegeversicherung
ist einfach und **in nur wenigen Schritten** möglich:

 1. **Prüfen Sie die Voraussetzungen**, ob Ihnen der Zusatzbetrag für Hilfsmittel zusteht.
    Bei einer Pflege im häuslichen Umfeld mit einem Bescheid über mindestens Pflegegrad
    1 sind die Voraussetzungen erfüllt. Eine ärztliche Verordnung bzw. ein Rezept können
    bei der Antragstellung sinnvoll sein, sind jedoch nicht zwingend notwendig.
 2. Nehmen Sie einfach und formlos **Kontakt zur Pflegekasse** auf, z. B. per Brief,
    E-Mail oder über das Telefon.
 3. Auf der Webseite der Pflegekasse können Sie anstelle des zweiten Schritts auch 
    die **„Anlage 4 Pflegehilfsmittel“** ausfüllen, die nur wenige Informationen benötigt.
 4. Warten Sie die **Genehmigung** seitens der Pflegekasse ab. Ist diese erfolgt, kann
    es zu einer Abrechnung Ihrer zukünftigen Pflegehilfsmittel kommen.

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## Wie funktioniert die Abrechnung?

Wurde Ihrem Antrag stattgegeben, können Sie alle **Rechnungen und Quittungen für
Hilfsmittel** sammeln. Diese reichen Sie einzeln oder gesammelt bei der Pflegekasse
ein und die Deutsche Pflegeversicherung erstattet Ihnen die Kosten, sofern es sich
um Hilfsmittel im Sinne des Gesetzgebers handelt.

Pflegebedürftige können Sicherheit über den Bezug der Pflegehilfsmittel gewinnen,
indem sie **Hilfsmittelpakete bestimmter Anbieter** mit einer Direktabrechnung beziehen.
Diese rechnen als Partner direkt mit der Pflegekasse ab und sorgen für eine **monatlich
pünktliche Lieferung** aller Pflegehilfsmittel. Dies ist für Pflegebedürftige besonders
bequem und erspart das Sammeln und Versenden der Quittungen.

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## Unser Fazit

Mit der Pflegehilfsmittelpauschale sichern sich Pflegebedürftige unabhängig vom 
Pflegegrad eine kleine, aber lohnenswerte Entlastung ab dem ersten Pflegegrad. In
unserer [Park-Apotheke in Münster](https://www.park-apotheke-muenster.de/?output_format=md)
erwarten Sie zahlreiche Hilfsmittel und eine **umfassende Beratung**, damit Sie 
in jeder Pflegesituation Sicherheit gewinnen und gut beraten sind!

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