FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist mein Rezept gültig?
- Das rosa Rezept: Ausstellungstag + 28 Tage (Ausnahme: Retinoide für Frauen im gebährfähigen Alter nur 6 Tage nach Ausstellungstag)
- Das Privatrezept: Ausstellungstag + 3 Monate
- Das gelbe BTM-Rezept: Ausstellungstag + 7 Tage
- Das T-Rezept: Ausstellungstag + 6 Tage
- Das grüne Rezept: Unbegrenzt, wenn kein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet wurde. Sonst wie das Privatrezept. (3)
Quelle: Deutsches Apotheken Portal
Wie hoch ist meine Zuzahlung?
Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro.
Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.
Beispiele:
- Kostet ein Medikament 10 Euro, zahlt der Patient 5,00 Euro
- Kostet ein Medikament 75 Euro, zahlt der Patient 7,50 Euro
- Kostet es 400 Euro, zahlt er 10,00 Euro
- Kostet es 4,75 Euro, zahlt er 4,75 Euro
Generell sind Kinder unter 12 Jahren von der Zuzahlung ausgenommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen können sogenannte Festbeträge festlegen. Das bedeutet, dass nicht mehr als die Summe des Festbetrages übernommen wird. Sollte ein Medikament über diesem Festbetrag liegen ist in allen Fällen die Differenz durch den Versicherten + Zuzahlung zu leisten. Ausnahme: Sind die für die Krankenkassen rabattierten Arzneimittel nicht lieferfähig, wird die Differenz durch die Krankenkasse getragen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Was ist ein Rabattvertrag?
Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Preisrabatte aushandeln. Durch solche Rabattverträge zum Beispiel für Arzneimittel, die oft verordnet werden, können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen.
Schon seit 2007 gilt: Die Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, also ein von der Ärztin oder vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus.
Die Voraussetzungen für die vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel sind gesetzlich geregelt:
- identischer Wirkstoff
- identische Wirkstärke
- gleiches Anwendungsgebiet
- gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- gleiche Packungsgröße (N-größe)
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Was ist wenn mein Medikament nicht vorrätig ist?
Sollte ihr Medikament nicht vorrätig sein können wir dieses gewöhnlich innerhalb von 3-4 Stunden in die Apotheke kommen lassen. Bei Bestellung bis ca. 16.00 Uhr können wir ihnen das Medikament noch am selben Tag (innerhalb unseres Liefergebietes) per Fahrradboten beliefern. Wir werden auch über Nacht beliefert. Ausnahme: Kühlkettenpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel müssen persönlich entgegengenommen werden und sind bei Lieferung über Nacht ab 12.30 Uhr am nächsten Tag verfügbar.